Die bis 1904 gültige amtliche Schreibweise "Hülstrunk" wurde wohl aufgrund eines Schreibfehlers im Melderegister als "Hülstrung" eingetragen und hat sich bis heute durchgesetzt. | Die bis 1904 gültige amtliche Schreibweise "Hülstrunk" wurde wohl aufgrund eines Schreibfehlers im Melderegister als "Hülstrung" eingetragen und hat sich bis heute durchgesetzt. |