Der "Rottzehnte" war ein Entgelt für gerodetes Land, das ja den Grafen von Berg nicht mehr zur Verfügung stand.<br>
 
Der "Rottzehnte" war ein Entgelt für gerodetes Land, das ja den Grafen von Berg nicht mehr zur Verfügung stand.<br>
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Er wurde in Natura erhoben und brachte dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm [https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Wilhelm_(Pfalz-Neuburg)] anscheinend nicht genug Zinserträge, um seine aufwändige Lebensweise zu finanzieren.<br>
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Er wurde in Natura erhoben und brachte dem Pfalzgrafen '''Wolfgang Wilhelm''' [https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Wilhelm_(Pfalz-Neuburg)] anscheinend nicht genug Zinserträge, um seine aufwändige Lebensweise zu finanzieren.<br>
Also verpfändete er den Hof samt dem Rottzehnten für 2800 Taler an einen Heinrich Momm.(1)<br>
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Also verpfändete er den Hof samt dem Rottzehnten für 2800 Taler an einen '''Heinrich Momm'''.(1)<br>
    
Für diesen Herrn war das ganze nur ein Geldgeschäft, denn er verpachtete den Hof an einen "Halfmann", einen Landwirt, der einen Teil seiner Erträge an den Grundbesitzer abführen musste.<br>
 
Für diesen Herrn war das ganze nur ein Geldgeschäft, denn er verpachtete den Hof an einen "Halfmann", einen Landwirt, der einen Teil seiner Erträge an den Grundbesitzer abführen musste.<br>
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Viele dieser Hofinhaber sind urkundlich belegt: so bezeugt am 5. Juni 1626 Henrich, der Sohn des Halfmannes vor dem Dinger Johann Nesselrath und dem Rentmeister Bernhard Schultgen, dass der Scheuerhofhalfmann seit über 27 Jahren sein Korn beim Jacob Weltersbach mahlen lässt: ''"Henrich Scheuerhalffens sohn sagt, er gedencke da sie uber 27 jharen daselbst in der Weltersbach bei Jacob gemhalen und seie innen guet gerech geschehen."''(2)<br>
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Viele dieser Hofinhaber sind urkundlich belegt: so bezeugt am 5. Juni 1626 '''Henrich''', der Sohn des Halfmannes vor dem Dinger '''Johann Nesselrath''' und dem Rentmeister '''Bernhard Schultgen''', dass der Scheuerhofhalfmann seit über 27 Jahren sein Korn beim '''Jacob Weltersbach''' mahlen lässt: ''"Henrich Scheuerhalffens sohn sagt, er gedencke da sie uber 27 jharen daselbst in der Weltersbach bei Jacob gemhalen und seie innen guet gerech geschehen."''(2)<br>
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Ab 1670 finden wir einen Pitter zum Bern als Halfmann, der mit seiner Frau Maria Cölters (wahrscheinlich vom Bechlenberg) das Gut bewirtschaftet hat. Neuer Pfandbriefinhaber war seit 1675 Kammerrat Mathias Sandt, über dessen Tochter das Wertpapier 1678 an die Witwe des Kölner Stimmmeisters Lenardin Dallmann überging.<br>
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Ab 1670 finden wir einen '''Pitter zum Bern''' als Halfmann, der mit seiner Frau '''Maria Cölters''' (wahrscheinlich vom Bechlenberg) das Gut bewirtschaftet hat. Neuer Pfandbriefinhaber war seit 1675 Kammerrat '''Mathias Sandt''', über dessen Tochter das Wertpapier 1678 an die Witwe des Kölner Stimmmeisters '''Lenardin Dallmann''' überging.<br>
    
Die Änderung der Besitzverhältnisse hatte keinen Einfluss auf die Pachtverträge: Margaretha, die Tochter des Pitter zum Bern ehelichte 1691 den Jacob Becker (*1664 - +1733), und der übernahm den Hof gleich mit.<br>
 
Die Änderung der Besitzverhältnisse hatte keinen Einfluss auf die Pachtverträge: Margaretha, die Tochter des Pitter zum Bern ehelichte 1691 den Jacob Becker (*1664 - +1733), und der übernahm den Hof gleich mit.<br>
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Als nächster Pächter ist ein Heinrich Braches (*1675 - *1737) bekannt, er übernahm den Hof 1718 bis zu seinem Tod. Sein Sohn Johann Wilhelm Braches (*1700 - +1761) führte das Gut bis 1757 weiter und übergab es dann an seinen Sohn Johann Heinrich Wilhelm Braches (*1737 - +1781).<br>
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Als nächster Pächter ist ein '''Heinrich Braches''' (*1675 - *1737) bekannt, er übernahm den Hof 1718 bis zu seinem Tod. Sein Sohn '''Johann Wilhelm Braches''' (*1700 - +1761) führte das Gut bis 1757 weiter und übergab es dann an seinen Sohn '''Johann Heinrich Wilhelm Braches''' (*1737 - +1781).<br>
 
Am 19. August 1757 wurde dann ein neuer Pachtvertrag geschlossen:<br>
 
Am 19. August 1757 wurde dann ein neuer Pachtvertrag geschlossen:<br>
 
a) Die Pachtsumme betrug 322 Reichstaler, 80 Albus<br>
 
a) Die Pachtsumme betrug 322 Reichstaler, 80 Albus<br>
 
"Geheuchter und Länderey" mußten in einem "unstraflichen" Stand unterhalten werden<br>
 
"Geheuchter und Länderey" mußten in einem "unstraflichen" Stand unterhalten werden<br>
 
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